Feuerwiderstand - Brandschutz


In einem Gebäude müssen oft Brandschutzabtrennungen vorhanden sein. Die Brandschutzabtrennungen dienen dann zur sicheren Entlüftung oder zur Begrenzung des Ausmaßes eines möglichen Brands. Ob und wo Brandschutzabtrennungen notwendig sind, ergibt sich für die Niederlande aus der Bauverordnung. Auch die geforderte Qualität der Brandschutzabtrennung ergibt sich aus der Bauverordnung, wobei die Anforderung von verschiedenen Aspekten abhängt. So bestimmt beispielsweise die Höhe des Gebäudes, ob eine Brandschutzabtrennung 30 oder 60 Minuten feuerbeständig sein muss.

Die EN norm unterscheidet vier Kriterien zur Bestimmung der Feuerbeständigkeit. Die Ergebnisse einer Feuerwiderstandsprüfung („Brandprüfung") werden in diese Kriterien umgesetzt:

Einstürzen
Dieses Kriterium gilt für tragende Konstruktionen, bei denen die Konstruktion mehr als ihr Eigengewicht tragen können muss;

Flammendichtigkeit
Dabei wird auf Löcher und Risse geachtet, die während eines Brandtests in der Konstruktion auftreten (ermittelt mit Messgeräten, die sich in den Ofen einführen lassen), ob heiße Gase durch die Konstruktion dringen (Ausglühen oder Entzünden der „Füllung") und ob während der Brandprüfung Flammen auf der nicht beheizten Seite auftreten;

Temperatur
Bei diesem Kriterium darf die durchschnittliche Oberflächentemperatur auf der nicht beheizten Seite (d. h. der „sicheren" Seite) während eines Brandversuchs um höchstens 140 Grad ansteigen. Örtlich ist eine Steigerung bis zu 180 Grad erlaubt;

Wärmestrahlung
Die während einer Brandprüfung abgegebene Wärmestrahlung darf 15 kW/m2, gemessen in einem Abstand von 1 m von der Mitte des Prüfstücks, nicht überschreiten.

Je nach Situation können ein oder mehrere Kriterien als Voraussetzung festgelegt werden. Die zu erfüllenden Kriterien sind in der EN Norm festgelegt. Die Flammendichtigkeit scheint in allen Fällen wichtig zu sein, das Kriterium des Einstürzens ist bei Konstruktionen irrelevant, die keine Last tragen. Dieses Kriterium ist daher für NOFISOL® -Produkte nicht RELEVANT

Neben der feuerhemmenden Funktion von Materialien oder Bauteilen ist auch die Brandsicherheit ein entscheidender Faktor bei der Auswahl von Baumaterialien.
Dies bezieht sich nicht nur auf die Materialeigenschaften (z. B. die Rauchbildung durch das Material selbst), sondern auch auf die Rauchbeständigkeit des Materials.

 

RAUCHBESTÄNDIGKEIT

Auf Grundlage der NEN 6075:2011 kann die Rauchbeständigkeit von Materialien bestimmt werden. Hierbei werden die folgenden Ausgangspunkte gehandhabt:

Der Widerstand gegen Rauchdurchgang (WRD)
Dieser ergibt sich aus der Vervielfachung des erreichten Feuerwiderstandes hinsichtlich des Kriteriums „Flammendichtigkeit" der jeweiligen Druckabschottung um den Faktor 1,5;
wenn der im vorherigen Absatz genannte Feuerwiderstand über 20 Minuten (E 20) ist, kann dem betreffenden Teil eine Rauchdurchlässigkeit Sa gemäß NEN 6075:2011 zugewiesen werden;
wenn der im vorherigen ersten Punkt genannte Feuerwiderstand größer als 30 Minuten (E 30) ist, kann dem betreffenden Bauteil eine Rauchdurchlässigkeit Sm gemäß NEN 6075:2011 zugeordnet werden;
wenn einer Druckabschottung eine Rauchdurchlässigkeit Sm zugeordnet ist, dann kann der betreffenden Druckabschottung auch eine Rauchdurchlässigkeit Sa zugeordnet werden.

 

BRANDKLASSE

Die in der Bauverordnung geforderten Brandschutzklassen sind die europäischen Brandausbreitungsklassen, wie sie in NEN-EN 13501-1, Abschnitt "Classification criteria for construction products" angegeben sind. Die europäischen Klassen reichen von A1 bis F, wobei A1 die höchste und F die niedrigste Klassifizierung darstellt. Bei der Klassifizierung A1 bis F handelt es sich um eine Einteilung, die auf der Wärmekapazität, dem Wärmeinhalt, der Entzündung und der Flammenausbreitung des Materials basiert. Daneben gibt es eine separate Klassifizierung zur Rauchentwicklung und zu brennenden Tropfen und Partikeln.

Klasse A1
Materialien dieser Klasse tragen nicht in jedem Stadium des Brands bei, auch nicht bei einem voll entwickelten Brand.

Klasse A2
Materialien dieser Klasse tragen im Falle eines voll entwickelten Brands nicht zur Brandlast und Brandausbreitung bei. Praktisch unbrennbar.

Klasse B
Brennbare Materialien, die nur begrenzt zur Brandgefahr beitragen.

Klasse C
Materialien dieser Klasse weisen eine begrenzte seitliche Flammenausbreitung auf, wenn sie der Hitze von Flammen ausgesetzt sind ("single burning item"). Brennbare Materialien, die zur Brandgefahr beitragen.

Klasse D
Materialien dieser Klasse halten einem längeren Flammenkontakt stand, ohne eine wesentliche Flammenausbreitung zu verursachen. Dabei sind sie auch in der Lage, der Hitze von Flammen mit ausreichend verzögerter und begrenzter Wärmeabgabe standzuhalten. Gut brennbare Materialien mit einem großen Beitrag zur Brandgefahr.

Klasse E
Materialien in dieser Klasse tragen einen sehr hohen Beitrag zum Brand bei. Die Materialien sind kurzfristig feuerbeständig, ohne dass es zu einer nennenswerten Flammenausbreitung kommt. Sehr gut brennbare Materialien mit einem sehr großen Beitrag zur Brandgefahr.

Klasse F
Materialien mit denen keine Reaktion an das Brandverhalten festgelegt sind. Äußerst brennbare Materialien.

 

RAUCHKLASSE

Die in der Bauverordnung geforderten Rauchklassen sind die europäischen Rauchklassen gemäß NEN-EN 13501-1, Abschnitt Additional classifications for smoke production. Die europäischen Klassen gehen von S1 bis S3;

S1 - Geringe Rauchentwicklung.
S2 - Die gesamte Rauchabgabe und die Zunahme der Rauchentwicklung sind begrenzt.
S3 - Keine Beschränkung der Rauchentwicklung erforderlich.

 

ABTROPFKLASSEN

By droplet-forming, burning or smouldering, hot droplets are meant. There are European classifications, subdivided into d0 to d2. 

d0 - Keine flammenden Tropfen/Teilchen.
d1 - Keine flammenden Tropfen/Teilchen länger als 10 Sekunden.
d2 - Keine Begrenzung.